GNU
General Public License
Deutsche Übersetzung der
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch
nicht gestattet.
Diese Übersetzung ist kein
rechtskräftiger Ersatz für die englischsprachige
Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern.
Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
allgemeine öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren.
Sie soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer
frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der
Free Software Foundation herausgegebenen Software und für alle
anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt
haben. Auch Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung
für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der
Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General
Public License, der allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz für
Bibliotheken.)
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service
zu berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die
Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu
bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software
ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
dürfen - und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun
dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder
Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für
Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen
Bezahlung - Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen
sicherstellen, daß auch sie den Quelltext erhalten bzw. erhalten
können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit
sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese
freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand
anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß
die Empfänger wissen, daß sie nicht das Original erhalten
haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des
ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr
ausschließen, daß Distributoren eines freien Programms
individuell Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, daß das
Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir
klargestellt, daß jedes Patent entweder für freie Benutzung
durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt nicht
lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung
Paragraph 0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen dieser General
Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes
derartige Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die
Formulierung "auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das
Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen
Sinne, also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es
unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache
übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung
ohne Einschränkung als "Bearbeitung" eingestuft.) Jeder
Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen
nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des
Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms
unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, daß die
Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies
zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
Paragraph 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte
Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben,
anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß
Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen
Haftungsausschluß veröffentlichen, alle Vermerke, die sich
auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen,
unverändert lassen und desweiteren allen anderen Empfängern
des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz
zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine
Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch
gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.
Paragraph 2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines
Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes
Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den
Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, daß zusätzlich alle folgenden Bedingungen
erfüllt werden:
(a)
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und
das Datum jeder Änderung hinweist.
(b)
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete
oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als
Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur
Verfügung gestellt wird.
(c)
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen,
daß es, wenn es auf dem üblichsten Wege für solche
interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie
einen Hinweis, daß es keine Gewährleistung gibt (oder
anderenfalls, daß Sie Garantie leisten), und daß die
Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten
dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie
er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm
selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine
solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige
und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann
erstrecken sich diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese
Abschnitte, wenn sie als eigenständige Werke verbreitet werden.
Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten,
das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muß die
Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf die
Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit auf jeden einzelnen Teil,
unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
Werke in Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur
Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren
oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
sind, auszuüben.
Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das
nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem
auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser
Lizenz.
Paragraph 3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes
Werk gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in
ausführbarer Form unter den Bedingungen von Paragraph 1 und 2
vervielfältigen und verbreiten - vorausgesetzt, daß Sie
außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
(a)
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
(b)
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang
gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die
durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext
unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
(c)
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten
haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode
oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot
gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird.
Für ein ausführbares Programm bedeutet "der komplette
Quelltext": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
einschließlich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht
der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form)
zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler
usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei denn,
diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des
Objectcodes dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine
dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die
Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als
Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen
sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
Paragraph 4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen,
verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht
durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige
Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung
und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien
oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz
und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der
Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms
oder eines darauf basierenden Werkes.
Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger
automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das
Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu
vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie
dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der
hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind
nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch
Dritte durchzusetzen.
Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß,
Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht
von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich
ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in
dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten,
dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht
verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das
Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht
der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu
befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll
dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph
hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der
freien Software zu schützen, das durch die Praxis
öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben
großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit
diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente
Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu
entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems
verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen
Einfluß.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist,
kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz
gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung
angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die
Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die
nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese
Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text
niedergeschrieben.
Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip
her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" ("any
later version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder
beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer
angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von
der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen
freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die
Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der
Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
Keine Gewährleistung
Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit
dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das
Programm so zur Verfügung, "wie es ist", ohne irgendeine
Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit,
einschließlich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife oder
Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko
bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms
liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder
Korrektur bei Ihnen.
Paragraph 12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht
gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber
oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert
oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche
Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder
spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte
(Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des
Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
(einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste,
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des
Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst
wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit
solcher Schäden unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar
machen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es von
größtmöglichem Nutzen für die Allgemeinheit ist,
dann erreichen Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software
machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und
verändern kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß
möglichst deutlich darzustellen; außerdem sollte jede Datei
mindestens eine "Copyright"-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis
darauf, wo die vollständige Lizenz gefunden werden kann.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen
Beschreibung]
Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute
it and/or
modify it under the terms of the GNU General Public
License as
published by the Free Software Foundation; either
version 2 of
the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will
be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied
warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.
See the GNU
General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General
Public License
along with this program; if not, write to the Free
Software
Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139,
USA.
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen
Beschreibung]
Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie können
es unter
den Bedingungen der GNU General Public License, wie
von der
Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben
und/oder
modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz
oder (wenn
Sie es wünschen) jeder späteren Version.
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt
in der
Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird,
aber OHNE JEDE
GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite
Gewährleistung
der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK.
Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public
License zusammen
mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht,
schreiben Sie
an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave,
Cambridge,
MA 02139, USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch
und per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es
nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy]
[Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for
details type
`show w'. This is free software, and you are welcome
to redistribute
it under certain conditions; type `show c' for
details.
Auf Deutsch:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj]
[Name des Autors]
Für Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE;
geben Sie `show w'
für Details ein. Gnomovision ist freie
Software, die Sie unter
bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen;
geben Sie `show c'
für Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können
die von Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als `show w'
und `show c'; es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein
- was immer am besten in Ihr Programm paßt.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht
für das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel;
ändern Sie bitte die Namen:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program
"Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf das
Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher für Compiler),
geschrieben von James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Linken
proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn
Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden.